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Mitgliedschaft

Interessierte können sich WaldAppenzell anschliessen. Die Mitgliedschaft erfolgt gemäss folgendem Artikel der Statuten: 

1. Dem Verband können als Mitglieder angehören:

  • private und öffentliche Waldeigentümer
  • Kollektivorganisationen von Waldeigentümern mit dem Ziel einer gemeinsamen Waldbewirtschaftung;
  • Einzelmitglieder ohne Waldeigentum, die einen Bezug zum appenzellischen Wald und zur Waldwirtschaft haben;
  • die Forstdienste der Kantone Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh;
  • Frei- und Ehrenmitglieder;
  • Organisationen, die ähnliche Zielsetzungen wie der Verband verfolgen;
  • Unternehmungen, welche einen Bezug zur Waldwirtschaft aufweisen.

2. Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.

3. Frei- und Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes von der   Generalversammlung ernannt.